Platz- und Spielordnung

1. Allgemeines

Die Platz- und Spielordnung des TCBWM soll eine geregelte Benutzung der Tennisplätze gewährleisten und verpflichtet gleichzeitig alle Mitglieder des Vereins zur Sauber- und Instandhaltung der Gesamtanlage.

Gegenseitige Rücksichtnahme und die Beachtung dieser Platz- und Spielordnung sind unabdingbare Voraussetzungen für einen geordneten Spielbetrieb.

2. Spielberechtigung

Spielberechtigt sind alle aktiven Mitglieder des Tennis-Club Blau-Weiß Meckenheim e. V., die ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verein fristgemäß nachgekommen.

3. Gastspieler/in

Gastspieler sind in unserem Verein jederzeit willkommen und eine gerne gesehene Bereicherung in unserem Clubleben.

Als Gäste gelten Nichtmitglieder und Mitglieder ohne Spielrecht. Für sie gelten folgende Regelungen:

(1) Gäste können nicht allein bzw. unter sich, sondern nur gemeinsam mit aktiven Mitgliedern des TCBWM spielen!

(2) Der Verein erhebt eine Gastgebühr von 10 EUR je Gast und Stunde für Erwachsene und 5 EUR je Gast und Stunde für Jugendliche (Beitragsordnung – Anlage 1).

(3) Die Gastspielgebühr wird automatisch über unser Buchungssystem eBusy erhoben und im Lastschriftverfahren vom Konto des Vereinsmitglieds abgebucht.

(4) Bei der Buchung ist die Funktion „Gast“ im Buchungssystem eBusy zu nutzen und es sind die Namen der Gastspieler/innen einzutragen.

(5) Für die korrekte Buchung ist das am Gastspiel teilnehmende Mitglied des TCBWM verantwortlich.

(6) Die Nutzung von Plätzen für Gastspiele ohne gültige Buchung (zum Beispiel keine Buchung oder Buchung unter falschem Namen) ist nicht statthaft und wird im Rahmen der unter Pkt. 8 (Verstöße) dieser Platz- und Spielordnung aufgeführten Regelungen strikt geahndet.

(7) Es werden keine Dauergäste für den Spielbetrieb zugelassen. Ein Gast darf maximal zehn Stunden pro Jahr auf der Anlage spielen. Gastspiele werden im eBusy System erfasst. Über Ausnahmen entscheidet der geschäftsführende Vorstand.

(8) Für das Training von Nichtmitgliedern durch die Tennisschule TKS wird ebenfalls eine Gastspielgebühr als Platzgebühr erhoben (Beitragsordnung – Anlage 1). Sie gilt analog den oben genannten Gebühren je Gast und Stunde und ist von den Kosten des Trainings unabhängig zu entrichten. Für die ordnungsgemäße Buchung sind das Nicht-Mitglied und die Tennisschule TKS gemeinsam verantwortlich. Das heißt, die Gastspielgebühr wird vom Trainer erfasst, direkt mit dem Gast abrechnet und an den Verein weitergereicht.

4. Platzbuchung / Platzbelegung

(1) Plätze sind ausnahmslos immer über das Buchungssystem eBusy im Clubhaus oder online unter https://tcbwm.ebusy.de/ zu buchen.

(2) Plätze dürfen nur mit dem eigenen Mitgliederaccount (Name + 5-stelliger Zahlencode) gebucht werden.

(3) Für die Platzbelegung ist ausschließlich das Belegsystem eBusy maßgebend.

(4) Plätze können maximal 60min. im Voraus gebucht werden. Die Belegzeiten betragen 60 Minuten für ein Einzel und 90 Minuten für ein Doppel/Mixed. Die Spielzeit beginnt jeweils halbstündlich. Das Buchungssystem eBusy zeigt den Platz und den Spielbeginn nach erfolgreicher Buchung automatisch an.

(5) Bei den Belegzeiten ist ausreichend Zeit für eine rechtzeitige und gründliche Platzpflege einzuplanen, so dass nachfolgende Spieler einen gepflegten Platz übernehmen können.

(6) Nach starken Regenfällen dauert die Wiederbespielbarkeit der Plätze unterschiedlich lang. So kann es vorkommen, dass das Belegsystem einen Platz zuweist, der noch nicht bespielbar ist. Gegenseitige Rücksichtnahme und konstruktives Miteinander sollen alle Spielwünsche befriedigen.

(7) Eine ausführliche Anleitung über alle Buchungsmöglichkeiten ist im internen Bereich der Webseite www.tcbwm.de (Mitglieder-Login erforderlich) hinterlegt.

(8) Gespielt werden darf nur in angemessener Tenniskleidung und mit geeigneten Tennisschuhen.

(9) Bei Verbandsspielen, Turnieren, Training der Mannschaften etc. sind die hierfür benötigten Plätze für den sonstigen Spielbetrieb gesperrt. Die Sperrungen werden rechtzeitig bekannt gemacht und am jeweiligen Tag durch das Belegsystem angezeigt.

(10) Gruppen-, Mannschafts- und Einzeltraining darf nur auf den hierfür freigegebenen Plätzen durchgeführt werden.

(11) Um Unfälle zu vermeiden, dürfen Kleinkinder (unter 3 Jahren) und Hunde nicht auf die Tennisplätze.

5. Platzpflege

(1) Die Grundwässerung der Plätze erfolgt generell nachts durch die automatische Bewässerungsanlage. Diese Bewässerung reicht bei sehr trockenem Wetter oder sehr hohen Temperaturen allerdings nicht immer für den ganzen Tag aus.

(2) Zu trockene Plätze nehmen beim Spielen unweigerlich Schaden. Daher bitte vor und gegebenenfalls auch noch während und nach der Spielzeit den Platz gründlich wässern.

(3) Nach jedem Spiel ist der Platz abzuziehen, die Linien sind zu kehren und Gerätschaften, wie der Linienbesen und die Matten sind an den dafür vorgesehenen Haltern  aufzuhängen.

(4) Die Türen und Tore der Plätze sind nach dem Spiel unbedingt zu schließen, um Kleinwildschäden zu verhüten.

(5) Schäden und Mängel sind unverzüglich dem Anlagenwart oder einem Vorstandsmitglied mitzuteilen. Dafür ggf. bitte den Zettelkasten am unteren Eingang zum Clubhaus benutzen.

(6) Verstöße gegen die Maßgaben der Platzpflege können im Rahmen der unter Punkt 8 (Verstöße) dieser Platz- und Spielordnung aufgeführten Strafen geahndet werden. 

6. Clubhaus

(1) Die Eingangstür (unterer Eingang bei den Umkleiden) ist stets geschlossen zu halten und darf keinesfalls durch Gegenstände blockiert oder offengehalten werden.

(2) Das gesamte Clubhaus (oberer und unterer Bereich mit den Duschen, Umkleiden, Toiletten) darf nicht mit Sandplatzschuhen betreten werden.

(3) Im Clubhaus besteht ein generelles Rauchverbot.

(4) Hunde sind im Clubhaus nicht gestattet.

(5) Verstöße gegen die Maßgaben 1-4 werden im Rahmen der unter Punkt 8 (Verstöße) dieser Platz- und Spielordnung aufgeführten Strafen geahndet.

 

7. Clubanlage

(1) Alle Mitglieder und Gäste sollten dazu beitragen, dass unsere Tennisanlage schonend und pfleglich behandelt wird.

(2) Um Unfälle zu vermeiden, dürfen Kleinkinder (unter 3 Jahren) und Hunde nicht auf die Tennisplätze.

(3) Für Hunde besteht generell auf der gesamten Anlage eine Leinenpflicht. Im Bereich des Kinderspielplatzes und der Fußballwiese sind Hunde strikt untersagt. 

(4) Motorisierte Fahrzeuge sind bitte nur auf den dafür vorgesehenen öffentlichen Parkplätzen abzustellen, nicht unmittelbar an den Tennisplätzen oder auf den Wegen.

8. Verstöße

(1) Bei Verstößen gegen Punkt 3 (Gastspieler – Nutzung von Plätzen ohne gültige Buchung) wird eine Strafgebühr von 20 EUR erhoben. Zusätzlich sind in jedem Fall die entstandenen Gastspielergebühren zu entrichten.

(2) Bei Verstößen gegen Punkt 5 (Maßgaben der Platzpflege) wird eine Platzpflegegebühr von 20 EUR für den erhöhten Aufwand der Platzpflege durch den Platzwart erhoben.

(3) Bei Verstößen gegen Punkt 6 (6.1 Maßgabe der Türschließung und 6.2 Maßgabe zum Betreten des Clubhauses) wird eine Schließ- bzw. Reinigunsgebühr von 20 EUR erhoben.

(4) Bei fortwährenden Verstößen gegen diese Platz- und Spielordnung kann die Spielberechtigung entzogen werden.

9. Inkrafttreten

Diese Platz- und Spielordnung tritt mit Beschluss der Vorstandssitzung vom 19.06.2023 unmittelbar in Kraft.